Abhängige »Selbständigkeit« - ein neues Gesicht von Ausbeutung
Der Wechsel von der Lohnarbeit in die Selbständigkeit hat Konjunktur. Das Arbeitsamt fördert durch die Zahlung von Übergangsgeld die »Existenzgründung«. Mehr und mehr Firmen verzichten auf festangestelltes Personal und lassen »Freie«, »Freelancer« und »Selbständige« für sich arbeiten. Die Krankenkassen verzeichnen eine »Flucht aus dem Beschäftigungsverhältnis« und warnen vor einer »sozialen Zeitbombe«, [1] die platzt, wenn die ungenügend kranken- und rentenversicherten Selbständigen arbeitsunfähig werden.
Viele ArbeiterInnen sind anfällig für Vorschläge des Unternehmers, in Zukunft auf eigene Rechnung und Verantwortung zu arbeiten und über Arbeitszeit und Einkommen selbst bestimmen zu können. Das alte Modell sozial geschützter Lohnarbeit wird innerhalb der Klasse nicht massiv verteidigt, weil sich die Hoffnungen der traditionellen Arbeiterbewegung auf einen kollektiven Emanzipationsprozeß zersetzt haben. Genaueres Hinsehen macht deutlich, daß ein Teil dieser »neuen Selbständigen« einen wesentlichen Bestandteil der »postfordistischen« netzwerkartigen Fabrik bilden. Ihre Arbeit ist eher mit der der alten »Massenarbeiter« zu vergleichen als mit der von traditionellen Freiberuflern. Wer etwas über die neue Klassenzusammensetzung wissen will, muß sich auch mit den abhängigen Selbständigen befassen.
Die »neuen Selbständigen«
Unter dem Begriff »Selbständige« versammelt sich ein sehr breites Spektrum, das von mittelständischen Unternehmern mit mehreren hundert Beschäftigten über die freien Handelsvertreter bis hin zum selbständigen Eisenflechter reicht. Diese Gleichheit vor dem Steuergesetz verdeckt, daß es unter den »Selbständigen« eine ganze Reihe von Erwerbstätigen gibt, deren tatsächliche Stellung im Produktionsprozeß reichlich wenig mit »unternehmerischem Handeln« zu tun hat und die kaum ihren Lebensunterhalt verdienen können.
Mitte der 70er Jahre schien es nur eine Frage der Zeit zu sein, bis praktisch alle Erwerbstätigen in der BRD in einem abhängigen und gegen Risiken abgesicherten Beschäftigungsverhältnis stehen. Die Auflösung des traditionellen Sektors (kleine Handwerksbetriebe, Einzelhändler, selbständige Bauern, v.a. zur Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmittel und handwerklichen Leistungen) hatte seit den 50er Jahren zu einer ständigen Zunahme der lohnabhängigen gegenüber den nichtlohnabhängigen Erwerbstätigen geführt. Das traditionelle »Kleinbürgertum«, das im Besitz seiner Produktionsmittel war, verschwand mehr und mehr. Die dort Beschäftigten wurden abhängige Erwerbstätige in Fabriken oder in der staatlichen Verwaltung. Auch Sektoren abhängiger Arbeit, die traditionell prekär waren wie Bauarbeit oder Hafenarbeit, waren durch sozialstaatliche Regelungen in ihrem Jahreseinkommen weitgehend abgesichert worden.
Eine Wende in dieser Entwicklung brachte die kapitalistische Krisenpolitik als Antwort auf den Klassenkampfzyklus Ende der 60er/Anfang der 70er Jahre, die in der Folge in Westeuropa Millionen ArbeiterInnen auf die Straße setzte.
Am ausgeprägtesten in Italien und England (aber auch in der BRD v.a. nach 1989) findet seit Anfang der 80er Jahre eine zahlenmäßige Verschiebung in der rechtlichen Form der Erwerbstätigkeit statt. Die Zahl der »Selbständigen« sinkt nicht mehr, sondern steigt eher an. Diese Entwicklung wird von der neolilberalen Politik in England seit 1979, in der BRD seit 1981 massiv gefördert und als Mittel gegen die Arbeitslosigkeit verkauft. [2]
Zum einen stiegen - wie zu Zeiten hoher Arbeitslosigkeit auch früher üblich - die Unternehmensgründungen im traditionellen Sektor (typisch in Ostdeutschland nach der Wende, wo für viele erwerbslos gewordene Staatsfunktionäre und Immigranten der Einstieg in die selbständige Erwerbstätigkeit die einzige Überlebensmöglichkeit war). Kennzeichnend für diesen Bereich von Lebensmittelhandel, Kleingewerbe und Gastgewerbe ist die unentlohnte Arbeit von Familienangehörigen und Schwarzarbeit. Die Arbeitszeiten sind wesentlich länger als in vergleichbaren größeren Betrieben. Neu für die BRD ist nur die Herausbildung eines »ethnischen Kleingewerbes«, wie es für andere Einwanderungsländer schon seit langem charakteristisch ist. Diese Selbständigen beziehen ihre Waren/ihr Rohmaterial von mehreren Lieferanten, sie haben einen vielfältigen, meist in der Umgebung ansässigen Kundenkreis.
Eine völlig neue Entwicklung von selbständiger Arbeit fand aber im Bereich der industriellen Dienstleistungen und Dienstleistungen für Unternehmen statt. Großbetriebe hatten im Zuge der Krisenpolitik die Neueinstellung von ArbeiterInnen gestoppt oder ganz geschlossen; andere suchten nach Strategien einer betrieblichen Neuorganisation, um die geballte Arbeitermacht der Großfabrik auszuschalten. Bestimmte Arbeitsschritte wurden an Kleinbetriebe und sogenannte Selbständige vergeben. Für das Großunternehmen unrentable Bereiche wie Transport, Wartung, Reinigung, aber auch Planung werden zunehmend an kleine Dienstleistungsbetriebe und Ein-Mann-Unternehmen vergeben.
Kennzeichen des traditionellen Mittelstandes ist, daß die Handwerker im Besitz der Produktionsmittel sind, was ihnen eine gewissen Unabhängigkeit gibt, aber auch selbst arbeiten. Im Unterschied zur neoliberalen Propaganda bedeutet die heutige Zunahme kleiner Produktionseinheiten jedoch keine Stärkung des kleinen Kapitals gegenüber dem großen oder eine Umverteilung vom großen zum kleinen Kapital. Im Gegenteil hat der Konzentrationsprozeß des Kapitals weiter zugenommen. Selbständige Fuhrunternehmer besitzen zwar heute Produktionsmittel im Wert von 100-200 000 DM. Dies gibt ihnen aber noch lange keine Position der finanziellen Unabhängigkeit, von der aus sie tatsächlich »unternehmerisch tätig« sein könnten. Viele der »neuen Selbständigen« besitzen überhaupt kein Kapital außerhalb ihrer Arbeitskraft.
Wer ist selbständig?
Es ist schwierig, anhand der offiziellen Zahlen (Gewerbeanmeldung) auf die tatsächliche Zahl »neuer Selbständiger« zu schließen. Auf Unternehmensneugründungen kommen in der BRD fast ebensoviele Abmeldungen. Viele sind nur formal angemeldet, um Steuern zu sparen, ohne je wirklich tätig zu werden. Andere legalisieren ihr Gewerbe nicht, weil sie staatliche Transferleistungen beziehen, machen also Schwarzarbeit. Die Zahl der abhängigen Selbständigen dürfte heute in der BRD schon mehrere 100 000 umfassen. [3]
Im deutschen Arbeitsrecht ist die entscheidende Bedingung, ob jemand Arbeitnehmer ist oder nicht (und folglich der Sozialversicherungspflicht untersteht, Kündigungsschutz, Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung hat), die persönliche Abhängigkeit von einem Arbeitgeber, der ihm Weisungen erteilt und den Arbeitstag einteilt (Ohne Arbeitgeber kein Arbeitnehmer). Angesichts der Veränderung der Arbeitsorganisation in den Betrieben einerseits, die auch Arbeitnehmern höhere Entscheidungsfreiheit über die Einteilung ihrer Arbeit zuspricht, und der sprunghaften Zunahme eines neuen Typs von »selbständiger Arbeit« wird über diese Definition gerade heftig diskutiert. Denn ein Großteil der »neuen Selbständigen« lebt »von der Hand in den Mund« und zahlt aufgrund ihres niedrigen Einkommens keine Beiträge zur Rentenversicherung. Die zukünftige Abhängigkeit von Sozialhilfe wird von Sozialrechtlern schon als »soziale Zeitbombe« thematisiert. Aus diesem Grund argumentieren Krankenkassen und gewerkschaftlich orientierte Arbeitsrechtler mit der »wirtschaftlichen Abhängigkeit« der neuen Selbständigen, die den Schutz des Arbeitsrechts erfordert.
Abhängige Selbständigkeit
Die »neuen Selbständigen« sind zunehmend Einmann/Einfrau-Unternehmen. Sie sind vorwiegend im Transport, Bau-, Metall- und EDV-Sektor tätig und übernehmen Arbeiten, die häufig vorher von Beschäftigten des Großunternehmens selbst ausgeführt wurden. Äußerlich sind sie oft nicht von den übrigen Beschäfigten zu unterscheiden. Der Unterschied ist, daß sie alle Risiken der Wechselfälle des Lebens selbst tragen bzw. absichern müssen. Sehr oft sind sie von einem Auftraggeber abhängig. Da die Palette sehr breit ist, will ich einige typische »selbständige Arbeiter« beschreiben.
- EDV-Berater/Netzwerkbetreuer. Eingesetztes Kapital: null. Er ist in einem Betrieb für die Betreuung des Computernetzwerks zuständig. Formale Qualifikationen, wie sie für Festeinstellungen in Großbetrieben Voraussetzung sind, sind hier nicht gefragt. Von einem Beschäftigten des Unternehmens unterscheidet ihn äußerlich nur, daß Krankheit und Urlaub zu seinen Lasten geht. Er bezieht ein monatliches festes Honorar, das er selbst versteuert. Seine Arbeitszeit richtet sich nach der des Unternehmens, sie kann u.U. sehr lang sein, wenn das Computersystem zusammenbricht und er es bis zum nächsten Morgen in den Griff kriegen muß. »Überstunden« werden nicht bezahlt. Berufliche Fortbildung ist ebenfalls seine Privatangelegenheit.
- KurierfahrerInnen. Eingesetztes Kapital: von Fahrrad bis Kleinlieferwagen. Voraussetzung: Führerschein. Sie sind gewöhnlich angeschlossen an ein oder mehrere Unternehmen, das ihnen Aufträge erteilt. Stadtkuriere müssen sich zu bestimmten Zeiten bereithalten, um Sendungen zu verteilen, die von Overnight-Linien gebracht werden. Danach können sie den ganzen Tag über Aufträge für Stadtfahrten bekommen - je nachdem, wieviel sie arbeiten wollen. Vor langen Wochenenden und an heißen Tagen ziehen viele die Freizeit vor. Die Fluktuation in diesem Gewerbe ist sehr hoch. Wer in den ersten Monaten nicht auf einen ausreichenden Verdienst kommt, steigt aus. Wer drei Jahre dabei ist, gehört schon zum Stamm. Manche schaffen den Aufstieg und erwerben weitere Autos, mit denen sie dann andere Kuriere fahren lassen.
Die Selbständigkeit ist häufig keine freiwillige Entscheidung der Fahrer. Viele Speditionen haben in den letzten Jahren ihr Personal drastisch abgebaut und beschäftigen keine Fahrer mehr, sondern nur noch »Unternehmer«. Jüngst hat UPS in Berlin seinen Fahrern ihre Entlassung im Herbst angekündigt. Die Fahrer können den UPS-LKW erwerben und bekommen dann pro Monat eine Pauschale von 7000,-. Reparaturen, Diesel, Versicherungen usw. sind dann Sache jedes einzelnen Fahrers.
- Selbständige auf dem Bau haben zahlenmäßig zugenommen, seit die Leiharbeit im Bauhauptgewerbe 1981 verboten wurde. Der Unterschied zum traditionellen Bauhandwerk ist, daß die selbständigen Schweißer, Eisenflechter usw. keine in die Handwerksrolle eingetragenen Meister sind. Häufig handelt es sich um Arbeiter, die ganz normal in den Arbeitsprozeß eingegliedert sind. Der Werkvertrag dient allein dem Unternehmer, um die Sozialabgaben zu sparen. Unter den Selbständigen, die häufig die Baustelle wechseln, befinden sich einige, die diese Form von Erwerbstätigkeit wählen, weil sie Schulden haben und so der Lohnpfändung entgehen. In England gab es schon Ende der 70er Jahre eine Welle von Unternehmensanmeldungen im Baugewerbe, weil die Bauarbeiter auf diese Weise wesentlich bessere Löhne erhalten konnten. Zusammengeschlossen in Kolonnen konnten und können sie relativ gute Bedingungen für sich durchsetzen. Sie entsprechen damit gar nicht dem Bild, das hiesige Gewerkschafter von ihnen gerne malen.
Abgesehen von diesen typischen Bereichen gibt es ständig neue Versuche von Unternehmern die Lohnnebenkosten einzusparen und Leute als »Selbständige« zu beschäftigen: als Regalbestücker, Lagerarbeiter, als Propagandistin usw. Wer dem entgehen will, kann den Arbeitnehmerstatus individuell einklagen. Meistens geschieht dies erst nachträglich, denn eine Weiterbeschäftigung ist unter diesen Umständen illusorisch.
Wer ist »ArbeiterIn«?
In der Diskussion um die »postfordistischen« Arbeitsbedingungen geht bei der Abwägung zwischen der Sicherheit des Normalarbeitsverhältnisses und der Prekarität der neuen Beschäftigungsformen gerne verloren, daß diese dauerhafte Einbindung der Mehrheit der ProletarierInnen in Beschäftigungsverhältnisse eine historisch sehr neue und kurze Phase umfaßt. Sie steht am Ende eines lang andauernden Prozesses der Unterwerfung der ProlaterierInnen unter das Kapitalverhältnis. Bis weit ins 20. Jahrhundert hinein hatten ganze Berufsgruppen formell den Status von »Selbständigen« (Weber, Schleifer). Das hat sie nicht daran gehindert, sich zu organisieren und gegen den Kapitalisten, von dem sie abhängig waren, zu kämpfen.
Die sozialstaatliche und arbeitsrechtliche Regulierung des Lohnarbeiterstatus war historisch erst die Antwort auf einen massiven Klassendruck. Sie konnte den Konflikt eindämmen, indem sie den ArbeiterInnen eine gewisse Existenzsicherheit zugestand und sie dafür im Gegenzug in ein - historisch völlig neues - System der regelmäßigen Arbeit einband, das langjährige Betriebstreue belohnte und die freiwillige Fluktuation eindämmen sollte. [4]
Der Begriff des »Arbeitnehmers«, der heute in der Debatte um die neue Selbständigkeit so umkämpft ist, spiegelt nur auf der Ebene des Rechts ein bestimmtes historisches Klassenverhältnis wider, in dem Kapital und Staat die politische Existenz der Arbeiterklasse anerkennen mußten. Angesichts der heutigen Schwäche der ArbeiterInnen als Klasse ist das Kapital nicht mehr auf diese »Bindung« angewiesen. Es versucht, alle Risiken des Verwertungsprozesses auf die ArbeiterInnen abzuwälzen und die Arbeitskraft wieder vollständig zur Ware zu machen.
Wer ArbeiterIn ist, läßt sich also nicht aus der Definition des Arbeitsrechts erklären, sondern nur aus der tatsächlichen Stellung im Produktionsprozeß erkennen. Entscheidend ist hier nicht allein der Besitz der Produktionsmittel, sondern ob sie selbst Mehrwert aus der Arbeit anderer aneignen können und wohin dieser Mehrwert fließt.
Die Linke und die »Kleinbürger«
Die abhängigen Selbständigen einfach als »Kleinbürger« und »kleine Kapitalisten« abzuqualifizieren, wie das die Linke traditionell getan hat und immer noch tut, ist gefährlich - insbesondere dann, wenn Staat und Kapital an solchen Spaltungen ansetzen, um Sozialkürzungen gegen die gesamte Klasse durchzusetzen. [5]
Viele Selbständige sind zwar dem Titel nach Unternehmer. Oft besitzen sie sogar Produktionsmittel von hohem nominalen Wert. Das versetzt sie jedoch keineswegs in die Lage, selbständig »am Markt« zu bestehen. Sie sollen sich wie Unternehmer verhalten, konkurrieren jedoch nur untereinander, niemals mit dem großen Kapital, das ihnen gegenüber sowohl als Lieferant, als auch als Kunde auftreten kann. In beiden Fällen diktiert es die Preise und oft auch die Arbeitszeit. Der Mehrwert fließt zum Großunternehmen.
Sergio Bologna schätzt die reale Zahl der abhängigen Selbständigen (Lavoratori autonomi) in Italien auf mehrere Millionen. [6] In ihrer Mehrheit üben sie einfache körperliche Tätigkeiten aus, die rein gar nichts zu tun hat mit »immaterieller Arbeit« akademischer Freiberufler. Er sieht in ihnen eher die Erben des alten »Massenarbeiters« und kritisiert hart eine Linke, die ihr Bezugsobjekt eher nach rassistischen Kriterien auswählt, als nach deren tatsächlicher Stellung im Produktionsprozeß. Eine Linke, die die Arbeit nicht mehr thematisiert, überläßt diese Leute der Lega und den Faschisten. Und diese drängen sie dann in eine korporative Organisierung gemeinsam mit den Unternehmern, von denen sie abhängig sind. [7]
Karl Heinz Roth hat in seinem Referat auf dem Konkret-Kongreß [8] vor zwei Jahren in Anlehnung an Bolognas Untersuchung sehr stark die Figur des »selbständigen Arbeiters« und ihre mögliche Rolle in künftigen Klassenkämpfen betont - und ist dafür von mehreren Seiten her kritisiert bis belächelt worden. Sein Ansatz geht eher von den »Subjekten« aus: viele der »neuen Selbständigen« kommen aus der Linken. Sie verfügen über vielfältige Erfahrungen von (Selbst-)Organisierung und könnten deshalb zu einem wichtigen Verbindungsglied zwischen Teilen der dezentralisierten Fabrik werden.
Kampfansätze
Die Gewerkschaften versuchen, die »Flucht aus dem Beschäftigungsverhältnis« aufzuhalten durch das rechtliche Einklagen des Arbeitnehmerstatus. Für die einzelnen ArbeiterInnen ist dies oft der einzige Weg, um überhaupt an Urlaub, Lohnfortzahlung usw. heranzukommen. In einigen Fällen haben sich Belegschaften gemeinsam gegen die aufgezwungene Selbständigkeit gewehrt. Aufklärende Propaganda über die materielle Lage des durchschnittlichen Selbständigen kann im Vorfeld einige Illusionen zerstören: wo Selbständige mehr verdienen als Lohnabhängige, tun sie das aufgrund eines erheblich ausgeweiteten Arbeitstages.
Allerdings darf dies nicht darüber hinwegtäuschen, daß trotz der finanziell unsicheren Lage ein großer Teil der Selbständigen nicht mehr in ein normales Lohnarbeitsverhältnis wechseln will. Ein selbständiger Kurierfahrer kann tatsächlich über seine Arbeitszeit freier bestimmen als ein Arbeiter mit Stechkarte. Dieser Wunsch, keinen Chef über sich zu haben, der oft weniger fachliche Kompetenz hat, aber aufgrund seiner Stellung in der Hierarchie den Arbeitstag bestimmen kann, ist ein wesentlicher Grund für viele LohnarbeiterInnen, das Angebot der »Selbständigkeit« anzunehmen.
Dieses Moment von mehr Freiheit als emanzipatorisches Potential gilt es aufzugreifen und in Perspektiven kollektiver Kämpfe einzubringen. Die aktuellen Kämpfe von ausländischen Bauarbeitern in der BRD, die formal selbständig sind, oder der aufsehenerregende Kampf der LKW-Fahrer in Frankreich, der den Mythos vom superindividualistischen »Selbstfahrer« Lügen strafte, sind Beispiele für kollektive Kämpfe von selbständigen ArbeiterInnen.
Die »abhängigen Selbständigen« bilden heute einen wesentlichen Teil der Arbeitskraft der neuen netzwerkartigen Unternehmen. Bei der Diskussion um Kampfmöglichkeiten kann es nicht um eine berufsgruppenmäßige Organisierung »der Selbständigen« gehen, sondern nur um eine Organisierung entlang der Produktionszyklen - unahängig vom formalrechtlichen Status der einzelnen ArbeiterInen. Dabei wird es wichtig sein, Kampferfahrungen sowohl aus »vorfordistischer« Zeit als auch aus anderen Ländern, wo diese »Massenselbständigkeit« verbreiteter ist, einzubeziehen.
Fußnoten:
[1] Schöner Schein - Eine neue Selbständigkeit zweiter Klasse breitet sich aus in Deutschland, in: Wirtschaftswoche, 8.7.94.
[2] Helen Rainbird, The Self-Employed: Small Entrepreneurs or Disguised Wage Labourers?, in: Farewell to Flexibility? Hrsg. Anna Pollert, Oxford 1991. Deutsch in Wildcat-Zirkular 33.
[3] Mayer, U./Paasch, U., Ein Schein von Selbständigkeit. Ein-Personen-Unternehmen als neue Form der Abhängigkeit, Köln 1990
[4] Die kurzen Kündigungsfristen ermöglichten es den ArbeiterInnen, in wirtschaftlichen Aufschwungzeiten rasch den Job zu wechseln, wenn woanders mehr gezahlt wurde. 20 Jahre hohe Arbeitslosigkeit haben diesen Aspekt vergessen gemacht.
[5] Primo Moroni, Jeder ist sein eigener Unternehmer, in: SoZ Nr. 11/94
[6] Problematiche del lavoro autonomo in Italia, in »altreragioni« I (1/92) und II (4/93) (deutsch in Wildcat-Zirkular 33); Zusammenfassung in FR vom 16.2.94: »Wenn immer mehr Menschen aus gesicherter Arbeit herausfallen«.
[7] Diese Polemik benutzt Bologna öfter: die Linke findet in den Immigranten ein ideales Objekt, um das sie sich kümmern kann, weil sie selbst die ImmigrantInnen nur zu niederen, schlecht bezahlten Arbeiten fähig hält - was nicht der Realität entspricht. In seinen Texten zur sozialen Basis des Faschismus bezieht sich Bologna immer wieder auf die Beschäftigten in Kleinbetrieben und die Kleinunternehmer, die auch in den 20er Jahren von der Linken »übersehen« wurden.
[8] Karl Heinz Roth, Die Wiederkehr der Proletarität und die Angst der Linken, in: Die Wiederkehr der Proletarität, Köln 1994