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30.03.2026

aus: Wildcat 110, Herbst 2022

Sanktionen

Es gibt keine allgemein anerkannte Definition von »Sank­tionen«. Es sind gesetzlich angedrohte Straf­maßnahmen, um ein bestimmtes Verhalten zu unterbinden oder zu erzwingen. Im Besonderen sind es restriktive wirtschaftliche Maßnahmen, die von Staaten oder Staatenbünden gegen einzelne Staaten, Organi­sationen oder Personen verhängt werden. Die Mittel reichen von Einreiseverboten, der Beschlag­nah­mung von Vermögen im Ausland bis zu Import- und Exportverboten für Waffen, Dual Use-Güter, Rohstoffe oder Hightech (»Handels­embargo«).

2015 schätzte der UN-Sonderberichterstatter Idris Jazairy, dass ein Drittel der Weltbevölkerung in Ländern lebt, die von ökonomischen Sanktionen betroffen sind. Diese Zahl dürfte heute deutlich höher liegen.

In früheren Zeiten hielt man Krieg und Handel getrennt – auch ins Kriegszeiten wurden Schulden beglichen: Das Privateigentum stand unter Schutz; denn nicht Individuen, sondern Staaten sind im Krieg miteinander. Die erste Ausnahme war der amerikanische Bürgerkrieg; hier waren sich die Eliten einig, dass die civil society ein legitimes Kriegsziel sei, um den Wohlstand zu schmälern, zum Beispiel durch die Blockade von Baumwollexporten aus den Südstaaten. Im Ersten Weltkrieg wurden Sanktionen in Form von See­blockaden eingesetzt, um den Feind auszuhungern.

Danach wurden Sanktionen zu einer ökono­mischen Waffe auch in Friedenszeiten; schon ihre Androhung sollte Kriege verhindern. Der Friedens­forscher Johan Galtung kam 1967 [1] zum Ergebnis, solche Vorstellungen seien naiv, weil sie die An­passungsfähigkeit übersehen; Sanktionen träfen oft Unschuldige wie Schuldige; der Sanktionierer müsse beachten, dass er nach einem eventuellen Erfolg seiner Sanktionen wieder friedliche Bezie­hungen zum Sanktionierten herstellen können muss; zu­ meist führten Sanktionen nicht zur politischen Desintegration, sondern zunächst zu einem poli­tischen Schulterschluss im sanktionierten Land.

Besondere Legitimität genießen multilaterale Sanktionen, die der UN-Sicherheitsrat verhängt gegen Regierungen, aber auch gegen terroristische Gruppen. Voraussetzung ist, dass die fünf ständigen Mitglieder (USA, Russland, China, Frankreich, Großbritannien) und mindestens neun der zehn alle zwei Jahre neu gewählten Mitglieder (zurzeit Mexiko, Brasilien, Indien, Irland, Norwegen, Albanien, Vereinigte Arabische Emirate, Kenia, Ghana, Gabun) zustimmen. Jedes der fünf stän­digen Mitglieder besitzt Veto-Recht und kann alle Beschlüsse verhindern.

Real ist das oft ein Kuhhandel. Als zum Beispiel Anfang März über Sanktionen gegen die Huthi- Rebellen im Jemen abgestimmt wurde, enthielten sich Irland, Norwegen, Brasilien und Mexiko der Stimme, weil sie negative Auswirkungen auf die Menschen im ärmsten Land der arabischen Welt befürchteten. Russland stimmte für die Resolution, nachdem sich die Vereinigten Arabischen Emirate bei der Abstimmung über eine Resolution, die die russische Invasion in der Ukraine verurteilt hätte, der Stimme enthalten hatten. Die Emirate sind Teil der Militärkoalition, die gegen die Huthis kämpft.

Einseitige Sanktionen

sind ein häufig genutztes Instrument der Außen­politik. Verhängt werden sie von einzelnen Staaten oder Staatengruppen wie der EU, wobei die Kon­trolle über die Einhaltung den einzelnen Mitglieds­ staaten obliegt, die bei Verletzung entsprechende Strafen aussprechen müssen. Besonders gefürchtet sind US-Sanktionen. Die USA haben in den letz­ten 70 Jahren die meisten einseitigen Sanktionen verhängt, und sie setzen verstärkt darauf als Mittel ihrer Wirtschafts-, Außen- und Sicherheitspolitik. Die USA können kraft ihrer Stellung als Hegemo­nialmacht Sanktionen auch »extraterritorial« ver­ hängen (sekundäre Sanktionen): US-Gerichte be­strafen Verstöße gegen Sanktionen auch von Nicht- US-Bürgern und in einem anderen Land, fordern von Staaten, in denen sich diese Personen aufhalten, die Auslieferung. Die Kontrolle über die Ein­ haltung der Wirtschaftssanktionen obliegt dem US- Finanzministerium.

Die Maßnahmen umfassen Einreiseverbote gegen Personen; das »Einfrieren«, d.h. ­Beschlag­ nahme des Vermögens »illegaler Akteure« bis hin zu Bankguthaben von Staaten; Abschneiden vom US-Finanzsystem, Ausschluss vom internatio­na­len Bankenverkehr; Handelsembargo. Aus Sicht der US-Behörden haben sie das Recht, Sanktionen auszusprechen, wenn in einer Ware oder Dienst­ leistung mehr als zehn Prozent US-Anteile stecken, oder wenn der Dollar als Zahlungsmittel eingesetzt wird. Dabei bricht US-Recht EU-Recht. Ideologisch ist das begründet durch ein Bekenntnis zur Un­an­tastbarkeit unveräußerlicher Rechte, die auch über die eigenen Grenzen hinaus gültig seien. Zweitens durch die US-Rechtskultur als Besatzungs­ macht nach dem Zweiten Weltkrieg. Und drittens durch einen seit den 1970er Jahren territorial ausgreifenden Geltungsanspruch, der die Souverä­ni­tät anderer Nationen missachtet.

Ein Papier der Stiftung Wissen­schaft und Politik aus dem Jahr 2019 behandelt diese Entwicklungen anhand des Aus­stiegs der USA unter Trump aus dem Atom-Deal mit dem Iran und der Auferlegung neuer Sanktionen, was deutsche Firmen zum Rückzug aus dem lukrativen Iran-Geschäft zwang. Die Verordnung des Europäischen Rats, die die Befolgung der unilateralen US-Sanktionen bei Strafe untersagte, blieb genauso wirkungslos wie die Einrichtung des alternativen Zahlungsmechanis­mus INSTEX. [2]

Wer Handel mit einem Land treibt, das unter US-Sanktionen steht, ist vom Handel mit den USA ausgeschlossen. Auf die Verletzung von US-Sanktionen stehen bis zu 30 Jahre Haft. Seit die französi­ sche Großbank Paribas 2014 neun Milliarden Dollar bezahlen musste, weil sie Finanzsanktionen der USA gegen Iran, Sudan und Kuba unterlaufen hatte, beschäftigen Banken und Unternehmen weltweit riesige Abteilungen mit compliance officers, die stän­dig die Sanktionslisten überprüfen. Da der Welt­ handel in Dollar abläuft, scheuen Banken und Ver­sicherungen jedes Risiko. Ihr vorauseilender Gehor­ sam verhindert häufig auch die Finanzierung von (eigentlich erlaubter) humanitärer Hilfe in Länder, die unter Sanktionen stehen. (»over­compliance«)

Spektakulär war die Verhaftung der Huawei- Finanzdirektorin 2018 in Kanada auf Betreiben der USA. Der Vorwurf lautete Bankenbetrug in Zusam­men­hang mit Iran-Sanktionen und Staats­nähe. Erst nach Zustimmung zu einer »aufgescho­benen Straf­verfolgung« durfte sie nach drei Jahren Haus­arrest nach China zurückkehren. Die Ausschal­tung von Konkurrenten wird offiziell entweder mit »Gefahr für die nationale Sicherheit« oder »Verletzung von Menschenrechten« begründet, das Ausfuhrverbot für Hightech nach China 2020 zum Beispiel mit Menschenrechtsverletzungen an Uiguren.

Die einseitig von den USA verhängten extraterri­torialen Sanktionen unterlaufen eine eigenständige Außenpolitik ihrer »Verbündeten«. Eine für das Europa-Parlament im November 2020 fertig­ gestellte Studie setzt sich kritisch damit auseinander und bezweifelt, dass die Sanktionen immer der effects doctrine entsprechen, der sich die USA im Völkerrecht verschrieben haben.

Im Dezember 2020 beschlossen 70 Prozent der in der UN vertretenen Nationen, dass einseitige Sanktionen gegen die UN -Charta und die Normen und Prinzipien friedlicher Beziehungen zwischen Staaten verstoßen – es war nicht die erste Reso­lu­tion dieser Art. Der UN-Menschenrechtsrat kriti­ sierte darin, dass sie unschuldige Zivilisten be­strafen. Das Recht auf wirtschaftliche Entwick­lung sei ein unveräußerliches Menschenrecht. Einseitige Sank­tionen, um eine gewählte Regierung zu stürzen, verletzen alle Normen internationalen Rechts.

Die wichtigste Waffe der USA ist eine, über die kein anderer Staat verfügt – der Status des Dollar als weltweite Reserverwährung. Ein Kommentar in der Financial Times sieht in der zunehmenden Extraterritorialität das jüngste Anzeichen für den Niedergang der regelbasierten internationalen Ordnung, in der die Großmächte wenigstens so taten, als hielten sie sich daran. Jetzt scheinen die USA und zunehmend auch China zu glauben, dass sie nach eigenen Regeln spielen können. [3]

Geschichte der Sanktionen im 20. Jahrhundert

In seinem kurz vor dem Ukraine-Krieg erschiene­ ne Buch The economic weapon [4] schreibt Nicholas Mulder, dass Sanktionen keine »sauberen Waffen« sind. Genauer untersucht er die Zwischenkriegs­zeit in Europa. Seit 1919 wurden mit dem Völker­bund Sanktionen zu einem Instrument in Friedenszeiten. Aber für die meisten Menschen waren sie totaler Krieg. US-Präsident Wilson nannte 1919 Sanktionen ein Instrument, das gewaltiger sei als Krieg, ein schreckliches Mittel, das kein Leben au­ßerhalb der boykottierten Nation kostet, aber einen Druck ausübt, dem keine moderne Nation wider­stehen könne.

Nach dem Ersten Weltkrieg richteten sich alle Sanktionen gegen Staaten in der Peripherie – als letzte disziplinierende Maßnahme des Western empire. Sie trafen als erste die ungarische Räte­ republik und die russische Sowjetrepublik. Ein drei Jahre andauernder nicht erklärter Wirtschaftskrieg sollte den Bolschewismus aushungern. Erst später wurden Sanktionen gegen Italien (Abessinienkrieg) und Deutschland eingesetzt.

Nach dem Zweiten Weltkrieg richteten sich Sanktionen gegen Gegner im Kalten Krieg: China, Nordkorea, Kuba, Vietnam. Erfolgreich war nur die gegen einen »Verbündeten«: der finanzielle Druck der USA auf das Pfund Sterling beendete die britische Militärexpedition nach Ägypten im Suez-Krieg 1956.

In dem Maße, wie sich die Mehrheitsverhältnis­ se in der UNO änderten, wurden auch weiße Siedler­ regime wie Rhodesien mit UN-Sanktionen belegt. Seit Ende des Kalten Krieges verhängen die USA immer häufiger einseitige Sanktionen: In den 90er und 00er Jahren haben sie sich im Vergleich zu 1950-1980 verdoppelt, und in den 2010er Jahren nochmal verdoppelt.

Bei der Frage, ob Sanktionen wirken, ist zu unter­scheiden, ob sie die postulierten politischen Ziele erreichen und wie sie sich tatsächlich auswirken auf die Ökonomie des Landes, die Bevölkerung und die Beziehungen zwischen Ländern.

Sanktionen sollen die Wirtschaft des betroffe­nen Landes schwächen und dadurch die politische Führung zu einer Verhaltensänderung bewegen – etwa indem die betroffene Bevölkerung gegen ihre Regierung aufbegehrt, die schließlich schuld an den Sanktionen sei. Auch Flächenbombardements wur­den gerne so begründet... In der Regel ge­schieht das, was bereits Galtung herausgefunden hatte: Die politische Führung des sanktionierten Landes nutzt diese als Vorwand, um die Repression zu verstärken und ihre Kontrolle über die Bevöl­ke­rung zu ver­schärfen – und stellt dann die Sanktionen als unge­ rechte Maßnahmen dar, ursächlich für die Nöte der Menschen. Manchmal gelingt es den Regierun­gen auch, die Bevölkerung um sich zu scharen gegen den imperialistischen Feind. Einen Regime Change haben Sanktionen jedenfalls nie erreicht.

Aber ihre Auswirkungen auf die Zivilbevölke­rung waren oft gravierend, und sind es heute mehr denn je. Humanitäre »Ausnahmen« haben nicht funk­tioniert. In den letzten 25 Jahren hat eine Studie nach der anderen bewiesen, dass wirtschaft­liche Zwangsmaßnahmen den verletzlichsten Teil der Bevölkerung schwer treffen und Angehörige der Mittelklasse in die Armut treiben. Ein typisches Beispiel ist die humanitäre Katastrophe im Irak Anfang der 1990er Jahre. [5]

Sanktionen bewirken humanitäre Katastrophen: der Fall Irak

Nach dem Einmarsch irakischer Truppen in Kuwait 1990 verhängte die UN weitreichende Wirt­schafts­­sanktionen mit der Forderung nach Rückzug. Da­ nach vertrieb eine durch die UN autorisierte Kriegs­koalition die irakische Armee aus Kuwait und zer­ störte durch Bombardements die Infra­struktur des Irak weitgehend. Saddam durfte bleiben.

Trotz des Waffenstillstands im April 1991 wur­den die Sanktionen seitens der UN verlängert, USA und Großbritannien lehnten jede Lockerung ab. Ziel sollte die Abrüstung des Irak von Massen­vernich­tungsmitteln sein – die nie gefunden wur­den. An den Folgen starben von 1991 bis 2003 Hunderttausende Iraker, während das Regime ge­stärkt wurde. 1998 ließ Clinton ohne UN-Mandat angebliche Rüstungsfabriken im Irak bombardie­ren (Desert Fox). 2001 beschlossen George W. Bush und Tony Blair den Sturz von Saddam Hussein und ließen Außenbezirke Bagdads bombardieren – trotz erfolgter Abrüstung. Nach 9/11 erklärte Bush den Irak zum Teil der »Achse des Bösen« und bereitete den nächsten Krieg gegen ein Land vor, von dem keine Bedrohung für Nachbarstaaten mehr ausging. Dafür beschloss die US-Regierung im September 2002 eine neue Nationale Sicherheitsstrategie, in der sie bean­spruchte, Freiheit und Gerechtigkeit weltweit zu verteidigen und dazu auch Präventiv­kriege ohne UN-Mandat zu führen (»Bush-Dok­trin«). Der Vorwand »Besitz von Massen­ver­nich­ tungs­mitteln, um die USA oder Groß­britannien an­ zugreifen« wurde mit gefälschten Unterlagen auf­ rechterhalten; der Angriff erfolgte schließlich im März 2003. Der Irak blieb bis 2011 besetzt (»humanitäre Inter­vention«). Die UN-Sanktionen wurden erst im Mai 2003 weitgehend und im Dezember 2010 komplett aufgehoben.

Für die Bevölkerung des Irak waren das katastrophale Jahre, in denen es an allem fehlte: ­saube­ rem Trinkwasser, täglichen Mahlzeiten, Blei­stiften, Papier, Milch, Zahnpasta, Seife, Sham­poo, Anti­biotika, medizinischer Grundversorgung. Kaputte Zähne sind eine Folge der Mangelernäh­rung. Das Flusswasser, auf das viele zurückgreifen mussten, war durch die Bombardierung des Abwassersystems verseucht. Malaria, Cholera und Typhus breiteten sich aus. Das einst gut ausgestat­tete Gesund­heits­system brach zusammen: keine Sterilität, keine Betäubungsmittel... US-Außen­minis­­te­rin Albright rechtfertigte damals ihre Entscheidungen: »der Preis ist es uns wert.« [6] ­

Dabei ging es nie um die zahlreichen Men­schenrechtsverletzungen, die das Regime gegen die eigene Bevölkerung verübt hatte – mit vom Wes­ten gelieferten Waffen. Die Sanktionen trafen die herrschende Klasse nicht, das Food for Oil-Pro­gramm 1996 besserte die Lage kaum, sondern le­gitimierte das Regime eher noch. Vier Milliarden Dollar jährlich für den Wiederaufbau von sanitä­ren Einrichtungen, aber auch Infrastruktur und Öl­industrie waren für die Grundversorgung von 22 Millionen Menschen viel zu wenig.

Aufgrund der Kritik an den Folgen der Sank­tionspolitik für die Zivilbevölkerung haben sich die UN-Mitgliedsstaaten danach auf »zielgerichtete« Maßnahmen verständigt, die ausschließlich die politisch Verantwortlichen treffen sollen. Allerdings ist die »Wirkung« solcher Maßnahmen sehr gering.

Sanktionen werden selten wieder aufgehoben: der Fall Kuba

Sanktionen sind langlebig, ihre Rücknahme ist schwierig und geschieht entsprechend selten. Kuba ist seit über 60 Jahren sanktioniert, der Iran seit über 40. Wenn US-Sanktionen vom Parla­ment – manchmal auch gegen den Willen des Präsi­denten! – beschlossen wurden und Gesetzes­kraft haben, braucht ihre Aufhebung eine deutliche Mehrheit, die im Fall von Kuba nie erreicht wurde. 1960 hatte Kennedy ein umfangreiches Embargo gegen Kuba eingeleitet mit anfangs klaren Zielen. Weil man davon ausging, dass die meisten Kubaner Castro unterstützten, wollte man die Wirtschaft so schwer schädigen, dass die Einkommen sinken, Hunger und Verzweiflung ausbrechen und die Regierung gestürzt wird. Der Torricelli Act dehnte 1963 die Sanktionen auf alle Drittländer aus, die weiterhin mit Kuba Handel trieben, also auch auf ausländische Filialen von US-Konzernen.

Der Helms-Burton-Act sollte endgültig den »Kommunismus« in Kuba zu Fall bringen. Er wurde 1996 von Clinton unterzeichnet, allerdings von Europarat, EU und weiteren Ländern verurteilt. Zwei der wichtigsten Handelspartner, Kanada und Mexiko erließen eigene Gesetze, die EU erließ eine Verordnung, die in der EU ansässigen Bürgern oder Organisationen untersagt, den Verboten aus dem Helms-Burton-Act nachzukommen, insbesondere dass US-Bürger ausländische Firmen wegen Nut­ zung von enteignetem Eigentum verklagen können. Dieser Teil des Gesetzes wurde von den nach­ folgenden US-Präsidenten ausgesetzt, bis ihn Trump im Mai 2019 für wirksam erklärte und 240 weitere Zwangsmaßnahmen hinzufügte; Biden setzte weitere drauf. Die Blockade betrifft auch die Lieferung von Rohstoffen zur Arzneimittel­ herstellung, Dünger, Kraftstoff und Hightech. Europäische Firmen, die keine Handelsbeziehun­gen zu den USA haben, hatten Vorteile, da sich US- Firmen zurückzogen. Das betrifft v. a. Tourismus, Tabak, Maschinenbau.

Sanktionen werden umgangen: der Fall Iran

Es gibt immer Möglichkeiten, in begrenztem Ausmaß Sanktionen zu umgehen; aber solche »kreativen Lösungen« sind teuer, die Beteiligten gehen Risiken ein, die finanziell kompensiert wer­ den müssen. Windige Geschäftsleute, Schmugg­ler und kriminelle Netzwerke treten auf den Plan und beherrschen Teile der Wirtschaft eines Landes, die Korruption blüht. Ohne Zugriff auf den Welthandel bekommen die einheimischen Kapi­talisten keine Weltmarktpreise für ihre Erzeugnisse.

Der Iran ist seit 1979 unter US-Sanktionen, seit 2005 auch unter UN-Sanktionen. 2015 wurde der »Atom-Deal« geschlossen, aber Trump stieg 2018 wieder aus und verhängte neue Sanktionen in den Bereichen Ölhandel, Petrochemie, Metallhandel, Schifffahrt und Bankgeschäfte. Wer mit dem Iran Geschäfte macht, kann keine mit den USA machen – oder muss eine Gebühr in Form einer Strafe zahlen (s.o. Paribas). Medizinische Produkte sind offiziell nicht von Sanktionen betroffen, aber die Firmen haben Angst vor Strafen (siehe oben: »overcompliance«)

Trump wollte verschärften Sank­tionen und dem Ausstieg aus den Atom­ver­handlungen den Iran für seine Einmischung in Syrien, dem Jemen, Irak und im Libanon bestrafen und der israelischen Regie­ rung und dem saudi-arabischen Kronprinzen einen Gefallen tun. Vor­herrschend dürften allerdings innenpolitische Gründe (Midterms!) gewesen sein. Strategisch schnitt er damit europäische Firmen von dem für sie wichtigen Irangeschäft ab. Die neuen Sanktio­nen stürzten den Iran in die schwierigste wirt­schaftliche Situation seit 40 Jahren, sie verfehl­ten aber ihren vermeintlichen Zweck. Der Oberste Führer Chamenei verkündete eine »Widerstands­ wirt­schaft«. Man versuchte, die Sanktionen zu umgehen durch Tauschhandel und verstärkte die Wirtschaftsbeziehungen zu den Nachbarländern, zu Russland ­­ und China. Eigene Entwicklungen wurden vorangetrieben, z.B. in der Raffinerie-Technik oder bei der Urananreicherung. Das Land ist heute weniger abhängig vom Rohölexport, exportiert werden verstärkt Strom, petrochemische Erzeug­nisse und Gas in den Irak und die Türkei.

Die ArbeiterInnen und Teile der Mittelschicht wurden ruiniert durch die Inflationswellen, die Kürzung der Staatsausgaben und die Zunahme von Vetternwirtschaft und Korruption. Die Arbeiter­ Innen leiden unter Lohnkürzungen und der Unter­drückung von Streiks. Aber die Sanktionen haben nicht zum Sturz des Regimes geführt, und der Iran verfügt heute über die technischen Möglichkeiten, eine Atombombe herzustellen.

Wirtschaftssanktionen gegen Russland

Die Sanktionen gegen Russland seit Februar 2022 sind von ihrem Umfang her ohne Beispiel, sie haben die Dimensionen eines Wirtschaftskriegs. Nie zuvor wurden die Zentralbankreserven einer G20-Nation im Ausland beschlagnahmt oder ihre Banken aus dem Zahlungs­system Swift ausge­schlossen.

Sanktionen sind nichts Neues für Russland – siehe oben. Im Zuge des Kalten Kriegs erließen die USA ein Getreide- und Technologie-Embargo. Auf den sogenannten Cocom-Listen verzeichneten Güter, die nicht in den Ostblock exportiert werden durften. Sie erschwerten lange Zeit eine wirt­schaft­liche Zusammenarbeit mit der BRD. 1962 verhinder­ te Kennedy den Export von Groß­röhren für Öl- und Gaspipelines, indem er diese auf die Verbotsliste setzte; bereits unter­zeichnete Lieferverträge mussten storniert werden. Erst 1970 kam mit der Ostpolitik der Regierung Brandt das erste Röhrengeschäft zustande.

Manchmal gingen Sanktionen auch nach hinten los. 1975 hatten die USA mit der unter Miss­ernten leidenden Sowjetunion ein Abkommen geschlos­sen, das die jährliche Lieferung von acht Millionen Tonnen Getreide vorsah. Nach dem Einmarsch sowjetischer Truppen in Afghanistan Ende 1979 verhängte die US-Regierung zahlreiche Wirt­schafts­sanktionen, u.a. ein Getreideembargo. Amerikanische Bauern der Bauernstreik­bewegung protestierten dagegen, da sie Angst vor einem Preisverfall hatten. Ronald Reagan versprach ihnen im Wahlkampf 1980, das Embargo zu beenden, was er nach seinem Sieg über Jimmy Carter auch tat. Die Aus­wir­kungen auf die Sowjetunion waren gering, da sie einfach mehr Getreide zu günstigeren Preisen aus Süd­amerika bezog – und langfristig in der Ukraine mehr Getreide anbaute.

1982, als unter Kanzler Schmidt die BRD eine neue Pipeline plante, warnte der US-Verteidigungs­minister vor einer zu großen Abhängigkeit von sowjetischem Erdgas.

Nach der Annexion der Krim 2014 wurden Finanzsanktionen gegen bestimmte Personen und Organisationen verhängt, Exportverbote für Waffen und z.T. Dual Use-Güter. Ausrüstungsgüter und Technik zur Erdölförderung brauchten eine Export­genehmigung. Die Sanktionen wurden immer wieder ausgeweitet, da die Minsker Verein­barungen zu einer Waffenruhe nicht ein­gehalten wurden. Ein Rückzug Russlands von der Krim wurde nicht erreicht.

Auch die Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 ver­suchten die USA mit allerlei Sanktionen 2017, 2019, 2020 und 2021 zu verhindern. BBC sprach bereits im Februar 2019 von »Gas-Kriegen«, in denen die USA fürchteten, Europa als Markt für Flüssiggas zu verlieren. [6]

Im Mai 2021 (kurz vor dem Abzug aus Afgha­ nistan!) machte Biden eine Wende und ver­zichtete nach einem Gespräch mit Merkel auf weitere Sanktionen gegen Nord-Stream-2-Betei­ligte. Ange­sichts des Auf­marschs russischer Truppen an der Grenze zur Ukraine im November revidierte er seine Entscheidung: »We will bring an end to it.« Am 22. Februar stoppte die Bundesregierung das Genehmigungsverfahren von Nord Stream 2.

Nach der Invasion der Ukraine am 24. Februar 2022 wurden teilweise im Wochenrhythmus immer neue Sanktionen seitens der USA und der EU erlassen. 25. Februar: Ausfuhrverbote für Dual-Use-Güter, allgemeine Elektronik, Rechner, Halbleiter, mo­dernste Software für Telekommu­nikation, Infor­mationssicherheit, Sensoren und Laser usw., Güter zur Modernisierung von Öl­raffinerien, Flugzeuge und Ausrüstung. 28. Februar und 2. März: Einfrieren der Vermögenswerte der russischen Zentral­ bank, Teilausschluss von Swift. Ende des »goldenen Passes«. Sperrung des Luft­raums für russische Flug­zeuge. 9. März: Maßnah­men gegen den Finanzsek­ tor von Belarus. 15. März: Ausfuhr­verbot auf Luxus­­­­ güter, Investitionsverbot für den russischen Ener­gie­sektor; Einfuhrverbot für bestimmte Eisen- und Stahlerzeugnisse. 8. April: Importverbot für Kohle; Exportverbot für Quanten­computer. 3. Juni: Importverbot für Erdöl (Pipeline-Öl ab 2023), Trans­portverbot für russische und belarus­sische Spe­ditionen. Ausschluss von Swift für drei Groß­banken, Sendeverbot für russische Sende­anstalten. Einfuhrverbot für Holz, Zement, Dünge­mittel, Meeresfrüchte, Spirituosen. Das siebte Sanktions­paket vom 22. Juli verstärkte die Ausfuhr­kontrollen vor allem für Spitzen­tech­nologie. Nicht von Sank­tionen betroffen sind Nah­rungs­mittel, Klei­dung, Waschmaschinen oder Klimaanlagen. [7]

Am 27. April 2022 verabschiedete das US-Reprä­sentantenhaus mit 415 zu 9 Stimmen den Coun­tering Malign Russian Activities in Africa Act. Er sieht im Wesentlichen einen neuen Kalten Krieg auch in Afrika vor, einschließlich Maß­nahmen ge­gen ­afrikanische Regierungen, die das Umgehen der Russland-Sanktionen ermöglichen.

Was bewirken die Sanktionen gegen Russland?

Die Beschlagnahmung von Luxusjachten oder Villen reicher Russen kommt gut in der Presse, ihre Wirkung in Bezug auf die Kriegsführung ist sehr begrenzt.

Dass Warenregale in Moskau oder St. Petersburg immer noch »Westware« enthalten, liegt am legalen »Parallelimport«: Nachdem viele ausländi­sche Marken Russland aus Protest gegen den Krieg verlassen hatten, veröffentlichte die russische Regie­rung eine lange Liste von Waren, die russische Händler außerhalb Russlands einkaufen kön­nen, zum Beispiel innerhalb der Eurasischen Wirt­schafts­union EEU, einer Zollunion mit Armenien, Belarus, Kasachstan und Kirgistan. Luxusgüter wird es also weiterhin geben, »nur ein wenig teurer«, wie Putin meinte. Luxusautos kommen aus Dubai, Indien, China oder Südamerika und werden über Armenien oder Iran transportiert. Auch der Import per LKW oder Schiff über die Türkei hat längst begonnen. Über neu ent­stan­de­ne informelle Tele­gram-Kanäle können auch Finanztransaktio­nen zwischen Russland und den USA abgewickelt werden – für fünf Prozent Preis­aufschlag. [7]

Die Auto-Produktion wird mangels Zuliefer­ teilen umgestellt – man baut z. B. keine Abgasreinigung mehr ein. Da die Passagierflugzeuge von Boeing oder Airbus gechartert sind und keine Ersatzteile mehr importiert werden dürfen, werden einige Maschinen als Ersatzteillager verwendet, um den Flugverkehr im Inland aufrechtzuerhalten.

Möglicherweise nutzt Russland die Sanktionen, um – wie nach dem Importstopp für Nahrungs­mittel als Reaktion auf die Krim-Sanktionen – wieder eine eigene Produktion aufzubauen. Mithilfe des Iran könnte man die Erdölförderung modernisieren. Für die russische Bevölkerung, die kein Ver­mögen hat, sieht es sehr viel schlechter aus. Viele aus­ländische Betriebe haben ihre Produktionsstät­ ten geschlossen und das Personal entlassen. Branko Milanovic ist pessimistisch, was eine rasche Sub­stitution der Importe aus dem Westen betrifft; diese sei ohne ausländische Tech­nologie und ohne mehr Arbeitskräfte nicht möglich. Auch wenn der Krieg morgen zu Ende wäre – die Sanktionen würden noch für lange Zeit bestehen bleiben, oder so hohe Konzessionen fordern, dass weder Putin noch seine Nachfolger zustimmen könnten. [8]

Die russische Erdölproduktion ist bisher kaum zurückgegangen. Russland liefert nach China und Indien. Angesichts der gestiegenen Energiepreise haben die Importe aus Russland in die BRD im ersten Halbjahr 2022 wertmäßig um 50 Prozent zugenommen (massemäßig sind sie um 25 Prozent gefallen). Die BRD-Exporte nach Russland sind dagegen um ein Drittel gefallen.

Während sich US-Banken um pragmatische Lösungen für russische Auslandsdepots bemühen, damit Schulden beglichen werden können, arbeitet Russland an einer Loslösung vom Dollar und den sogenannten unfreundlichen Ländern wie USA, EU, Japan oder Kanada. Der russische Staatsfonds kann jetzt auch in chinesischer, indischer oder türkischer Währung investieren. [9]

Wirtschaftssanktionen haben auch Auswirkungen auf das Land, das sie verhängt

Sanktionen schaden immer auch Unternehmen oder Teilen der Bevölkerung des Landes, das sie verhängt. Sanktionen wirken nur, wenn sie uns selber weh tun – dieses Credo von Volker Weichsel, Redakteur von »Osteuropa« bereits am 23.2.22 im ZDF, wiederholen nun alle Regierungspolitiker. Die steigenden Preise für Energie treffen die weniger gut verdienende Bevölkerung hart. Die oben er­ wähnte Studie für das Europaparlament betonte 2020, bei Sanktionen gegen Russland müsse die Abhängigkeit der EU von russischem Gas berücksichtigt werden, die Europäische Kommission solle eine Wirkungsabschätzung vornehmen, bevor sie restriktive Maßnahmen verhängt. Die Kürzung der Gaslieferungen aus Russland weicht die gemein­same Front der EU-Staaten auf. Orbán meinte, die EU habe sich damit »in die Lunge geschossen«, (FAZ, 10.8.22) – während Reeder aus Griechenland oder Malta sich eine goldene Nase verdienen.

Der Wirtschaftskrieg USA – China

Die USA begannen 2020, den Verkauf ameri­ka­ nischer Technologie an chinesische Unternehmen zu beschränken und westliche Firmen massiv zu drängen, den Export von Hochtechnologie nach China zu unterbinden und keine chinesischen Produkte in sensiblen Bereichen zu verwenden.

China schlug zurück und verhängte im Februar 2022 im Rahmen seines Anti-Sanktionsgesetzes zum ersten Mal Strafen gegen zwei US-Rüstungs­ konzerne wegen Waffenverkäufen an Taiwan. Das Gesetz vom Sommer 202110 ist die Reaktion auf US-Sanktionen gegen chinesische Unternehmen. Damit kann die chinesische Regierung ausländische Konzerne bestrafen, wenn diese Sanktionen der EU oder USA befolgen. [11]

Fußnoten

[1] Johan Galtung, On the Effects of International Economic Sanctions: With Examples from the Case of Rhodesia. In: World Politics, Vol. 19, No. 3 (April 1967), pp. 378-416

[2] Sascha Lohnmann, Extraterritoriale US-Sanktionen, SWP-Aktuell Nr. 31, Mai 2019 – Stiftung für Wissenschaft und Politik.

[3] Gideon Rachman, 21.9.2020. www.ft.com

[4] Nicholas Mulder, The economic weapon. The rise of sanctions in the modern world. Yale University press 2022.
Woodrow Wilson’s Case for the League of Nations (Princeton, NJ: Princeton University Press, 1923), pp. 67, 69, 71.)

[5] Mueller, J., and K. Mueller (1999), Sanctions of Mass Destruction, Foreign Affairs, Vol. 78, No. 3, 43-53.
Julia Eder: Wir meinen es (nicht) gut! Wirtschafts­sanktionen und ihre Folgen. LuXemburg online, Februar 2021. https://legacy. zeitschrift-luxemburg.de

[6] www.bbc.com, 8.2.2019

[7] The Guardian, 30.7.22 und 12.8.22 www.theguardian.com
Wie effektiv sind Sanktionen gegen Russland, www.avenir-suisse.ch

[8] Branco Milanovic, Interview in Jacobin.com am 21.3.22: Russia‘s War Shows the Chaos in the World Order. Außerdem auf seinem Blog: https://substack.com Russia’s economic prospects: the shot run und Russia’s long-term economic prospects.

[9] Russland spaltet den Weltkapitalmarkt. FAZ, 17.8.22.

[10] www.ihk-siegen.de China verabscheidet »Anti-Sanktions-Gesetz«, 6.6.21.

[11] Zum geopolitischen Kampf um die Chip-Industrie siehe den Artikel auf Seite 56 in dieser Wildcat.

 
 
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